Ein gutes Arbeitsklima, sowie ein optimales Herdenmanagement gewährleisten einen sehr guten Kuhkomfort. Unsere Kühe werden 2x täglich gemolken. In den Zwischenzeiten steht jeder Kuh eine Liegebox, ein Fressplatz oder ein Platz an der Massagerolle zu. Unsere Kühe werden ausschließlich mit GVO-freiem Futter gefüttert. Die Ration besteht zu einem großen Teil aus Produkten, die wir selbst herstellen. Dazu gehören unter anderem: Gras-und Maissilage, sowie Hafer und Gerste.
Unsere Kälber,
Jungrinder und Färsen werden an zwei weiteren Standorten aufgezogen und kommen zu Ende der Trächtigkeit wieder in die Milchviehanlage.
Unser Jungvieh und unsere trockenstehenden Kühe stehen grundsätzlich von Mai bis Oktober auf der Weide. Wir ziehen unsere gesamte Nachzucht selbst auf.
Aufgrund des hohen Anteils Grünland in unserem Betrieb, führen wir neben den Milchkühen, auch Mutterkühe. Im Unternehmern Biohof Saidenberg GmbH stehen aktuell 290 Mutterkühe mit ihrer Nachzucht. Das Grünland dient zum einen als Winterfutter und zum anderen als Weide für die Mutterkühe der Rassen Fleckvieh, Angus und Wagyus.
Die Reproduktion der Mutterkühe erfolgt ausschließlich im eigenen Betrieb. Die männlichen Kälber, werden jeweils im Frühling und Herbst zur Weitermast abgesetzt und verkauft.
Unser Anbau in der diesjährigen Vegetationsperiode:
Winterweizen: 88 ha
Winterraps: 185 ha
Wintergerste: 61 ha
Sommergerste: 105 ha
Triticale: 51 ha
Silomais: 113 ha
Hafer: 115 ha
Desweiteren bewirtschaften wir Wiesen im Umfang von 900 ha. Für eine artenreiche
Anbaudiversifizierung bauen wir auf 58 ha Ackerbohnen an.
9 ha unserer Flächen
dienen als Blühflächen zur Erfüllung der Greeningauflagen.
Die Bodenbearbeitung erfolgt auf allen Flächen pfluglos.
Hafer, Raps und Weizen stehen sowohl für den Eigenverbrauch als auch für den Verkauf zur Verfügung.
Der Agrarhof Schwartenberg GmbH, der Agrarhof Saidenberg GmbH und der Biohof Saidenberg GmbH sind in dem Programm Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen (Förderrichtlinie AUK /2015) involviert.
Desweiteren erhalten wir Zahlungen für die Bewirtschaftung des benachteiligten Gebietes (Förderrichtlinie AZL/2015).